29.04.2019 · Nachricht · Pflegeheime
Kein Belegungsstopp zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote
| Gem. dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW dürfen seit dem 1.8.18 in bestehenden Häusern nur noch 20 Prozent der Zimmer Doppelzimmer sein, in neuen gar keine. Da viele Heime diese Vorgaben nicht erfüllen können, wurde daher ein Belegungsstopp angeordnet, um die Einzelzimmerquote durchzusetzen. Nach Ansicht des OVG ist dieser rechtswidrig (OVG Münster 1.4.19, 12 B 43/19, Abruf-Nr. 208281 und 12 B 1435/18, Abruf-Nr. 208282 ). |
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