· Nachricht · Prozessrecht
Beweiskraft einer Quittung ist begrenzt
| Eine Quittung enthält lediglich ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfangs und als solches lediglich ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache. Die Beweiskraft einer Quittung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sie unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung. Sie kann durch jeden Gegenbeweis entkräftet werden, wobei dieser bereits geglückt ist, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird (OLG Brandenburg, 22.1.14, 4 U 88/13). |
Mehr dazu lesen Sie demnächst in EE.
Quelle: ID 42582400