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  • · Nachricht · Streitwert

    Berufungsbeschwer bei Klage auf Zugang zum digitalen Erbe

    | Wehrt sich der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook gegen eine Verurteilung, den Erben Zugang zum Benutzerkonto der verstorbenen Tochter zu gewähren, richtet sich die Berufungsbeschwer nach demvoraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, der zur Gewährung desZugangs notwendig ist. Dieser Aufwand übersteigt regelmäßig nicht denBetrag von 200 EUR (OLG Karlsruhe 29.10.20, 9 U 1/19, Abruf-Nr. 221588 ). |

     

    Anders als für die Gebühren ist für die Beschwerde als Grundlage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auf das jeweilige Interesse des Rechtsmittelführers abzustellen. In der Konsequenz führt dies zu unterschiedlichen Zulässigkeitshürden für die Parteien. Aus den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils kann sich die konkludente Entscheidung über die (Nicht-)Zulassung der Berufung ergeben, wenn die Beschwer des Plattformbetreibers 600 EUR nicht übersteigt. Das gilt auch, wenn das LG den ‒ an den Interessen der Erben orientierten ‒ Streitwert auf 10.000 EUR festgesetzt hat.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 91 | ID 47429707