· Nachricht · Surrogation
Zurechnung von Erlösen aus Veräußerung eines Nachlassgegenstands zur Nachlassinsolvenzmasse
| Der BGH hat sich mit der Zurechnung des Erlöses aus der Veräußerung eines Nachlassgegenstands zur Nachlassinsolvenzmasse beschäftigt. |
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(Abruf-Nr. 246396) |
In der Entscheidung hat der BGH (19.12.24, IX ZR 119/23, Abruf-Nr. 246396) zum einen die umstrittene Frage, ob § 2041 S. 1 BGB beim Erwerb durch Miterben als Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes dinglicher Surrogation bei Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft und Nachlassinsolvenz analog angewandt werden kann, für die Nachlassinsolvenz des Alleinerben ausdrücklich verneint. Der BGH begründet dies damit, dass es bei einem Alleinerben im Regelfall an einem Sondervermögen fehle, dessen Schutz der Grundsatz der dinglichen Surrogation diene. Beim Nachlassinsolvenzverfahren trete eine Trennung der Vermögensmassen erst ex nunc mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Auch fehle es an der für die analoge Anwendung erforderlichen Regelungslücke, weil der Alleinerbe schuldrechtlich nach § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB in Anspruch genommen werden könne.
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