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  • 25.11.2024 · Nachricht · Teilungsversteigerung

    BGH: Keine Teilungsversteigerung einzelner Flurstücke

    | Eine Teilungsversteigerung ist nur bei Grundstücken im Rechtssinne zulässig, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen sind. Die Versteigerung einzelner Flurstücke eines zusammengesetzten Grundstücks ist ausgeschlossen. So lautet der Kern einer Entscheidung des BGH (26.9.24, V ZB 8/24, Abruf-Nr. 244425 ). |