· Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung
Entlassener Testamentsvollstrecker ist nicht beschwerdebefugt
von RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm
Ein durch gerichtliche Entscheidung entlassener Testamentsvollstrecker ist nicht zur Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts befugt, keinen Nachfolger zu ernennen (OLG Karlsruhe 25.8.15, 11 Wx 69/15, MDR 15, 1188, Abruf-Nr. 145781). |
Sachverhalt
Der Beteiligte zu 2 ist ein durch rechtskräftigen Beschluss entlassener Testamentsvollstrecker (ehemaliger TV). Das Nachlassgericht hat keinen neuen TV ernannt. Es hat vielmehr den Erbschein als unrichtig eingezogen, weil dieser wegen des TV-Vermerks mittlerweile falsch sei. Hiergegen wendet sich der ehemalige TV mit seiner Beschwerde. Diese ist unzulässig.
Entscheidungsgründe
Der ehemalige TV ist nicht beschwerdebefugt. Dass das Nachlassgericht den Erbschein eingezogen und es abgelehnt hat, einen neuen TV zu ernennen, beschwert den ehemaligen TV nicht in eigenen Rechten, § 59 FamFG.
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