· Fachbeitrag · Todesfall während des Urlaubs
Tod auf dem Kreuzfahrtschiff ‒ was nun?
von RA Uwe Gottwald, VRiLG a.D., Vallendar
| Bei mehr als anderen Urlaubsarten nimmt der Boom der Kreuzschifffahrten zu. Von über zwei Millionen deutschen Passagieren im Jahr ist die Rede. Auch auf (deutschen) Kreuzfahrtschiffen wird gestorben, was auch dem hohen Durchschnittsalter der Passagiere geschuldet sein dürfte. Die Besatzungen sind darauf vorbereitet. Alle Kreuzfahrtschiffe haben eingerichtete Krankenstationen und erfahrene Ärzte an Bord. Der Beitrag zeigt, was beim Tod eines Passagiers an Bord im Regelfall geschieht. |
1. Aufbewahrung und Übergabe des Leichnams
Stirbt ein Passagier während einer Kreuzfahrt, stellt der Schiffsarzt den Totenschein aus. Die Krankenstationen halten u. a. „Leichensäcke“ vor, in denen der Leichnam aufbewahrt wird. Die Aufbewahrung erfolgt in entsprechenden Kühlzellen, die ebenfalls zumeist zur Krankenstation gehören oder sich in der Nähe einer solchen befinden. Dabei werden die Grundregeln entsprechender Hygiene beachtet. Auf Kreuzfahrtschiffen befindet sich oft auch ein Seelsorger und stets Personen, die geschult sind, den Angehörigen in Todesfällen beizustehen. Daneben wird dafür Sorge getragen, dass die Angehörigen der Verstorbenen an Land vom Todesfall informiert werden.
Die Übergabe des Leichnams an Angehörige, Beauftragte von Angehörigen (z. B. Bestattungsunternehmen) oder offizielle Stellen erfolgt im Regelfall im nächsten Hafen, in dem das Kreuzfahrtschiff auf seiner Route planmäßig Station macht. Wenn das Schiff einen Hafen anläuft, muss die Schiffsführung stets der zuständigen Behörde melden, ob es z. B. ansteckende Krankheiten an Bord gibt oder ein Todesfall eingetreten ist.
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