07.06.2017 · Fachbeitrag · Totenfürsorgeberechtigung
Kein Schmerzensgeld für Umbettung von nahen Angehörigen
| Die Tochter hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der Umbettung des verstorbenen Vaters durch dessen totenfürsorgeberechtigte Ehefrau. Das Totenfürsorgerecht ist an erster Stelle eine Ausprägung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes des Verstorbenen, dessen Wille über die Totenfürsorgeberechtigung entscheidet. Möglich ist, das Totenfürsorgerecht (auch) als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des (primär) Totenfürsorgeberechtigten zu werten (LG Krefeld 24.2.17, 1 S 68/16, Abruf-Nr. 194127 194127 ). |
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