01.02.2016 · Fachbeitrag · Vaterschaftsanfechtung
BVerfG: Großmutter kann nicht die Vaterschaft des Sohnes anfechten
| Großeltern haben kein Recht dazu, ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren ihres verstorbenen Sohnes fortzuführen (BVerfG 23.11.15, 1 BvR 2269/15, FamRZ 16, 199, Abruf-Nr. 146290 ). |
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