19.08.2019 · Nachricht · Verfahrensrecht
Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Versäumnisurteil
| Ein zivilgerichtliches Feststellungsurteil bindet im Rahmen seiner Rechtskraft das Nachlassgericht in seiner Entscheidung in Erbscheinsverfahren. Das Nachlassgericht ist aber nicht an ein rechtskräftiges Versäumnisurteil des Prozessgerichts gebunden, sofern das Urteil nicht zwischen allen Beteiligten des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen ist (OLG Frankfurt 7.5.19, 21 W 42/19, Abruf-Nr. 209649 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig