· Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung
Vollstreckung eines Titels auf Einräumung eines Besichtigungsrechts nach § 890 ZPO
von RA Dr. Michael Zecher, FA Erbrecht und FA Familienrecht,Anwaltskanzlei Dres. Zecher und Coll., www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de
| Bei der Abgrenzung zwischen § 888 und § 890 ZPO ist auf den Schwerpunkt der in Rede stehenden Verpflichtung abzustellen. Dies hat das LG Heilbronn im Kontext eines erbrechtlichen Sachverhalts zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Einräumung von Besichtigungsterminen entschieden, diese Thematik umstritten ist. |
Sachverhalt
Der Verfügungsbeklagte ist Testamentsvollstrecker nach der am 24.8.21 verstorbenen Erblasserin. Als Erben hat die Erblasserin ihre fünf Kinder, unter anderem den Verfügungskläger, eingesetzt. Der Verfügungskläger bewohnt die zum Nachlass gehörige Immobilie D.-straße 13 in B.
Weiter hat die Erblasserin im Testament dem Verfügungskläger ein befristetes Wohnungsrecht eingeräumt, welches mit ihrem Tod beginnt und sechs Wochen nach Abschluss eines notariellen Veräußerungsvertrages über das Grundstück endet.
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