· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Berliner Testament: Die Steuer bei Schlusserben
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Bei einem Berliner Testament treten steuerliche Folgen nicht nur beim überlebenden Ehegatten ein, sondern auch beim Schlusserben. Was Sie hierzu als Berater im Blick haben sollten, vermittelt unser praktischer Fall. |
1. Erbschaftsteuerliche Grundlagen
Die erbschaftsteuerlichen Grundlagen der Schlusserbschaft haben wir bereits in EE 19, 209 im Zusammenhang mit den grundsätzlichen steuerlichen Folgen eines Berliner Testaments erläutert. Während in diesem ersten Beitrag die Besteuerung beim Ehegatten im Mittelpunkt stand, richten wir jetzt den Blick auf die Besteuerung bei den Schlusserben. Insoweit ist zu den Grundlagen ergänzend darauf hinzuweisen, dass bei der Besteuerung des Schlusserben auch § 27 ErbStG zu beachten ist. Danach wird für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren eine Steuerermäßigung gewährt, aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
- a) Der Letzterwerber muss im Verhältnis zum Vorerwerber der Steuerklasse I angehören. Ferner muss auch der Vorerwerber im Verhältnis zum ursprünglichen Schenker oder Erblasser der Steuerklasse I angehören.
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