· Fachbeitrag · Erbfallkosten
Aktuelle steuerliche Behandlung von Erbfallkosten: Die 10 wichtigsten Aspekte für Berater
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Nach einem Erbfall entstehen regelmäßig auch Kosten für die Bestattung des Erblassers, das Grabdenkmal, die Grabpflege sowie weitere Kosten. Dieser Beitrag zeigt unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung des BFH auf, wie diese Kosten (erbschaft-)steuerlich zu behandeln sind. |
1. Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG
Als Nachlassverbindlichkeiten sind auch die in § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG aufgeführten Kosten abzugsfähig. Dies sind Verbindlichkeiten, die erst nach dem Tod des Erblassers entstehen. Im Einzelnen sind dies:
- Die Kosten der Bestattung des Erblassers. Dies sind die Kosten für die Erd- oder Feuerbestattung des Erblassers und für die landesüblichen kirchlichen und bürgerlichen Leichenfeierlichkeiten.
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