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  • · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Erbschaftsteuer ist eine Eigenschuld des Erben

    | Die Erbschaftsteuer ist eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit gem. § 1967 BGB, § 325 InsO (FG Münster 30.4.14, 3 K 1915/12 Erb). |

     

    Konsequenz ist Folgendes: Die Erbschaftsteuerforderung kann nicht als Insolvenzforderung durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO geltend gemacht werden.

     

    Mehr dazu lesen Sie demnächst in EE.

     

    Quelle: Homepage des FG Münster: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2014/3_K_1915_12_Erb_Urteil_20140430.html

    Quelle: ID 42764110