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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Steuerermäßigung bei Erbschaftsteuerbelastung

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | § 35b EStG sieht eine einkommensteuerliche Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer vor. Dieser Beitrag erläutert Systematik und Voraussetzungen dieser Vorschrift anhand eines Musterfalls. |

    1. Grundsätzliches zum § 35b EStG

    Sind bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben, so wird auf Antrag die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche Einkommensteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, um einen bestimmten Prozentsatz ermäßigt. Hierbei bestimmt sich der Prozentsatz nach dem Verhältnis, in dem die festgesetzte Erbschaftsteuer zu dem Betrag steht, der sich ergibt, wenn dem steuerpflichtigen Erwerb die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG und der Versorgungsfreibetrag nach 17 ErbStG sowie der steuerfreie Betrag nach § 5 ErbStG hinzugerechnet werden.

     

    PRAXISTIPP | Keine Hinzurechnung erfahren jedoch die Freibeträge (siehe Kulosa in: Schmidt, EStG, § 35b Rn. 23)

    • nach § 13 ErbStG (z.B. Hausrat, Denkmal oder Familienheim),
    • nach § 13a‒13c ErbStG (für Betriebsvermögen) sowie
    • nach § 13d ErbStG (Verschonungsabschlag für zu fremden Wohnzwecken vermietete Grundstücke).