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  • · Nachricht · ErbschaftSteuerrecht

    Nachlassverbindlichkeit: Abziehbarkeit von Pflegeaufwendungen

    | Der BFH hat die Frage entschieden, ob Aufwendungen des Erben für Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser auch dann als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG erwerbsmindernd abziehbar sind, wenn zwischen dem Erblasser und dem Erben kein dienstvertragliches Schuldverhältnis bestanden hat ( BFH 26.2.14, II B 125/13 ). |

     

    Der BFH hat dies verneint. Mehr dazu lesen Sie demnächst in EE.

    Quelle: ID 42678318