Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Erbschaftsteuerrecht

    Steuerermäßigung schon, wenn Grundstück, das vermietet werden soll, gerade bebaut wird

    | Das FG Düsseldorf hat aktuell Folgendes entschieden: Die Erbschaftsteuerermäßigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke ist auch zu gewähren, wenn es sich um unfertig bebaute Grundstücke, also um Grundstücke im Zustand der Bebauung, handelt, bei denen bereits der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht gehabt, diese selbst noch ins Werk gesetzt und der Erwerber sie letztlich zu Wohnzwecken vermietet hat (FG Düsseldorf 16.4.14, 4 K 4299/13 Erb). |

     

    Mehr dazu lesen Sie demnächst in EE.

    Quelle: ID 42680859