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  • · Nachricht · Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

    § 16 BewG bei Erbschaft- und Schenkungsteuer weiterhin anwendbar

    | Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. § 16 BewG ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzungswert bei der Ermittlung des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks abgezogen wird ( BFH 9.4.14, II R 48/12 ). |

     

    Mehr dazu lesen Sie auf der Homepage des BFH http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online.

    Quelle: ID 42735783