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  • · Fachbeitrag · Gestaltung

    Die Adoption im Erbschaftsteuerrecht

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Die Adoption ist auch ein beliebtes steuerliches Gestaltungsmittel. Der Beitrag zeigt, welche erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen sich dabei ergeben und welche Tücken dabei zu beachten sind. |

    1. Steuerrechtliche Grundlagen

    Die Adoption hat verschiedene erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Konsequenzen.

     

    a) Änderung der Steuerklasse

    Die Person, die adoptiert wird, ist in Abhängigkeit vom persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker in die Steuerklasse II oder III einzuordnen (siehe § 15 ErbStG). Die Adoption führt nun dazu, dass sich die anzuwendende Steuerklasse verändert. Die adoptierte Person rückt hierbei in die Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1 StKl I Nr. 2 ErbStG). Dies hat dann bestimmte vorteilhafte Konsequenzen für die adoptierte Person. Dies betrifft: