· Fachbeitrag · Mittelbare Schenkungen
Wichtige Anwendungsfälle
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Neben der mittelbaren Grundstücksschenkung spielen mittelbare Schenkungen auch bei Hausrat und bei Gesellschaftsbeteiligungen eine Rolle. Der Beitrag erläutert, wie hier die Besteuerung erfolgt. |
1. Zuwendung von Gesellschaftsbeteiligungen
Das ErbStG sieht für betriebliches Vermögen verschiedene Verschonungsmaßnahmen vor, wenn der Erwerb begünstigten Vermögens 26 Mio. EUR nicht übersteigt:
- einen Verschonungsabschlag von 85 Prozent (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und ggf. einen gleitenden Abzugsbetrag von 150.000 EUR (§ 13a Abs. 2 ErbStG) oder
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