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  • 24.10.2024 · Nachricht · Schenkungsteuer

    Verneinung eines Schenkungswillens bei zerstrittenen Beteiligten

    | Das FG Münster (23.5.24, 3 K 2585/21 Erb, Abruf-Nr. 244380 , Revision beim BFH anhängig unter II R 19/24) hat entschieden, dass eine Schenkungsteuer nur bei Vorliegen eines bewussten Schenkungswillens erhoben werden kann. Im vorliegenden Fall argumentierte der Kläger, dass zwischen ihm und seinem Bruder aufgrund langjähriger Streitigkeiten kein Schenkungswille bestanden habe, obwohl eine Vermögensübertragung stattfand. Der Schenkungsteuerbescheid wurde aufgehoben. |