24.01.2022 · Nachricht · Steuerermäßigung
Voller Wertansatz bei vermieteten Wohnimmobilien in Drittländern?
| Das FG Köln (2.9.21, 7 K 1333/19, Abruf-Nr. 226932 ) hält den vollen Wertansatz von vermieteten Grundstücken in sog. Drittländern (Länder außerhalb der EU und der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums) bei der Erbschaftsteuer für europarechtswidrig. Es hat daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ob § 13c Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 des ErbStG in der Fassung des ErbStG 2009 (mittlerweile § 13d ErbStG) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. |
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