Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Steuerrecht

    BFH: Erwerb von Todes wegen nach ausländischem Recht kann der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen

    | Der Bundesfinanzhof entschied am 4.7.12 (II R 38/10 ) zur Besteuerung eines auf ausländischem Recht beruhenden Erwerbs von Todes wegen nach inländischem Steuerrecht und zur persönlichen Steuerpflicht. Das zwischen Deutschland und Frankreich 2006 geschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen war im vorliegenden Fall nicht anwendbar. |

     

    Der Bundesfinanzhof urteilte:

     

    • 1. Ein auf ausländischem Recht (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) beruhender Erwerb von Todes wegen kann der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen.
    • 2. Die Vorschriften des Saarvertrags zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind seit dessen Außerkrafttreten am 5. Juli 1959 nicht mehr anwendbar. Die Verwaltungsanweisungen, durch die ihre weitere Anwendung angeordnet wurde, sind für die Gerichte nicht verbindlich und begründen keinen Vertrauensschutz zugunsten der Steuerpflichtigen.

    Den Volltext der Entscheidung lesen Sie unter der Abruf-Nr. 122832.

    Quelle: ID 35598380