· Fachbeitrag · Zugewinnausgleich
Die steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung im Erbfall nach dem Jahressteuergesetz 2020
von RA Holger Siebert, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, Berlin
| Am 20.12.20 wurde das Jahressteuergesetz (JStG) 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen sind anwendbar auf Erwerbe, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung (28.12.20) des Gesetzes entsteht. Die für die Praxis wohl bedeutsamste Änderung ist die Ergänzung des § 5 Abs. 1 ErbStG um einen Satz 6: |
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Sind bei der Ermittlung der Bereicherung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners Steuerbefreiungen berücksichtigt worden, gilt die Ausgleichsforderung im Verhältnis des um den Wert des steuerbefreiten Vermögens geminderten Wertes des Endvermögens zum ungeminderten Wert des Vermögens des Erblassers nicht als Erwerb i. S. d. § 3. |
1. Hintergrund: Ehegattenerbrecht bei Zugewinngemeinschaft
Bei der Zugewinngemeinschaft sind im Erbfall die sog. erbrechtliche und die güterrechtliche Lösung zu unterscheiden.
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