· Fachbeitrag · Sonderrechtsnachfolge
Wirkung der Testamentsvollstreckung an einem durch Erbfall übergegangenen KG-Anteil
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
| Der BGH hat sich damit befasst, inwieweit sich ein ererbter Gesellschaftsanteil, der einer Dauertestamentsvollstreckung unterliegt, mit dem bereits bestehenden Gesellschaftsanteil des Erben vereinigen kann. |
Sachverhalt
Die Parteien eines Rechtsstreits ‒ Kläger sowie die Beklagten zu 1 und 2 ‒ haben als Kommanditisten um die Gültigkeit von auf Gesellschafterversammlungen einer GmbH & Co. KG gefassten Beschlüssen gestritten. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind Kommanditisten der Kommanditgesellschaft. Deren weitere Kommanditistin war die während des zweiten Rechtszugs verstorbene Beklagte zu 2, die von dem Kläger beerbt worden ist. Hinsichtlich ihres Kommanditanteils hat die Erblasserin (Beklagte zu 2) Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, die im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft zugelassen war.
Nach dem Tod der Beklagten zu 2 hat deren Prozessbevollmächtigte die Aussetzung des Verfahrens in der zweiten Instanz beantragt, soweit sie sich gegen die Beklagte zu 2 gerichtet hat. Das Berufungsgericht hat das Verfahren gemäß § 246 Abs. 1 Alt. 2 ZPO ausgesetzt und die Rechtsbeschwerde zugelassen.
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