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  • · Fachbeitrag · Testamentsvollstrecker

    Bedienung eigener Forderungen als Entlassungsgrund

    | Bedient ein Testamentsvollstrecker (TV) eigene Forderungen aus dem Nachlass, ohne sie dem Erben prüffähig darzutun, stellt dies einen wichtigen Grund für seine Entlassung aus dem Amt dar. |

     

    Anders ist dies, wenn die Verbindlichkeit dem Erblasser bei der Berufung des TV mindestens bekannt war, ernst genommen wurde und der Erblasser eine formlose Bedienung des TV aus dem Nachlass billigte (OLGDüsseldorf 18.12.12, I-3 Wx 260/11, ZErb 13, 61, Abruf-Nr. 131349).

     

    PRAXISHINWEIS |  Auch der Umstand, dass ein TV die testamentarischen Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses getäuscht hat, kann ein wichtiger Entlassungsgrund sein (OLG Naumburg EE 06, 67).

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 73 | ID 39065540