01.06.2016 · Fachbeitrag · Testamentsvollstrecker
Bestellung eines Ergänzungspflegers: keine Beschwerdebefugnis
| Ein Testamentsvollstrecker (TV) ist weder durch die Anordnung der Ergänzungspflegschaft noch die Auswahl des Pflegers in seinen Rechten i. S. v. § 59 FamFG beeinträchtigt. Die Rechtsstellung des TV wird nicht dadurch berührt, dass eine Ergänzungspflegschaft für die beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Erben angeordnet wird (OLG Brandenburg 12.11.15, 10 WF 120/15, Abruf-Nr. 186155 ). |
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