· Nachricht · Testamentsvollstreckung
Gerichtliche Ernennung des Testamentsvollstreckers in der Form des § 2200 Abs. 1 BGB ist wirksam, aber anfechtbar
| Das OLG Frankfurt hatte über die Wirksamkeit der gerichtlichen Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch Verfügung zu entscheiden. |
|
|
Nach dem Sachverhalt der Entscheidung war die Ernennung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht entgegen § 38 FamFG nicht in Beschlussform, sondern in der nach § 2200 Abs. 1 BGB unzulässigen Form einer Verfügung des Nachlassgerichts erfolgt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig