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  • · Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung

    Musterformulierungen mit Anmerkungen zur Anordnung einer Testamentsvollstreckung (Teil 1)

    von RA, FA Erbrecht Dr. Dietmar Kurze, Kärgel de Maizière & Partner, Berlin

    | Jede Nachlassgestaltung ist individuell. Gerade bei einer Testamentsvollstreckung müssen der Sachverhalt und die Wünsche genau ermittelt und die Gestaltungsmittel darauf abgestimmt werden. Dieser dreiteilige Beitrag soll dem Berater dabei Hilfestellung leisten und ihm Orientierung in Form von Leitlinien und Formulierungsvorschlägen geben. Zentrales Thema hier ist die Abwicklungsvollstreckung. Auf andere Arten der Testamentsvollstreckung wird nur kurz eingegangen. Ein eigenes Thema ist die Testamentsvollstreckung im unternehmerischen Bereich. |

    1. Die Anordnung

     

    Musterformulierung / Formulierungsvorschläge

    • a) Grundform: „Ich ordne Testamentsvollstreckung an.“
    • b) Alternative (Ehegattentestament): „Wir ordnen Testamentsvollstreckung an. Diese ist aber beschränkt auf den zweiten Erbfall. Für den Überlebenden von uns wird keine Testamentsvollstreckung angeordnet.“
    • c) Zusatz (Ehegatten): „Beim ersten Erbfall ist die Testamentsvollstreckung zunächst auf die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses beschränkt. Solange für den überlebenden Ehegatten keine rechtliche Betreuung angeordnet wird, bleibt der Testamentsvollstrecker im Übrigen untätig, d. h., auch eventuelle Vermächtnisse werden vom Erben selbst erfüllt. Wenn eine rechtliche Betreuung gleich mit welchem Aufgabenkreis für den überlebenden Ehegatten angeordnet wird, tritt die Testamentsvollstreckung für den ererbten Nachlass als Dauertestamentsvollstreckung bis zum Ableben des überlebenden Ehegatten in Kraft. Für den zweiten Erbfall handelt es sich um eine Abwicklungsvollstreckung.“
     

    Erläuterungen zu a): Hiermit wird festgelegt, dass auf jeden Fall eine Testamentsvollstreckung stattfinden soll. Bei einer Formulierung wie „Herr X ist Testamentsvollstrecker“ ist unklar, ob die Vollstreckung auch erfolgen soll, wenn Herr X ausfällt.