Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (November 2022)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Gebührenfestsetzung bei einer verbindlichen Auskunft: Liegt im Rahmen von mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahmen eines Konzerns insgesamt nur ein einheitlicher Sachverhalt i.S. des § 1 Abs. 2 StAuskV vor, sodass gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Gebühr festzusetzen ist, obwohl sich die Rechtsfragen auf einzelne Übertragungen und unterschiedliche Gesellschaften beziehen? (BFH II R 37/22)

     

    • Wechsel von der Antragsveranlagung zur Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG: Die Steuerpflichtigen geben anders als in den Vorjahren hierzu keine Steuererklärungen ab. Erst nach Ablauf der Anlaufhemmung von 3 Jahren und der sich anschließenden regulären Festsetzungsfrist von 4 Jahren (somit insgesamt 7 Jahre) wird das Finanzamt aufgrund einer vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellten eDaten-Prüfliste in dieser Sache tätig. Ist ein In-Unkenntnis-lassen i.S. des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausgeschlossen, wenn die Finanzbehörde aufgrund elektronisch übermittelter Daten über die tatsächlichen Umstände Kenntnis hatte? (BFH VI R 14/22)

     

    • Gewerbesteuerpflicht: Beginnt die Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (hier: Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) bereits dann, wenn ihre (mehrheitlich beteiligte) Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft plant, weil dies wirtschaftlich betrachtet der Veräußerung des einzigen Objekts der Gesellschaft gleichkommt? (BFH IV R 23/22)
    Quelle: ID 48972260