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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Oktober 2021)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Zählt ein sich im Sonderbetriebsvermögen befindendes Grundstück zum Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ErbStG a.F.? Liegt eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit vor, auch wenn die Vermietung des streitgegenständlichen Grundstücks sowie die Lagerbewirtschaftung in zwei einzelnen Verträgen erfolgt ist, oder liegt mit der Vermietung eine schädliche Nutzungsüberlassung an einen weiteren Dritten vor? (FG Münster 3.12.20, 3 K 1429/17 F, Rev. BFH II R 21/21)

     

    • Stellt die Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin eine abgeschlossene Erstausbildung dar? Ist ein darauffolgendes Jurastudium zusammen mit der vorangegangenen Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin als einheitliche Erstausbildung anzusehen? Stellt die Tätigkeit als Steuerinspektorin die Hauptsache und das Jurastudium die Nebensache dar, sodass eine zeitliche Unterordnung des Studiums unter die Berufstätigkeit anzunehmen ist? Fehlt eine trennscharfe Rechtsprechung zwischen einheitlicher Erstausbildung und berufsbegleitender Weiterbildung (Zweitstudium), um zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen? (FG Düsseldorf 14.6.21, 9 K 370/21 Kg, Rev. BFH III R 22/21)

     

    • Wird das Steuergeheimnis durch Beteiligungsrechte der Gemeinde an Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden dergestalt verletzt, dass Tatsachen, die der Gemeindebedienstete im Rahmen seiner Beteiligung erfährt, im Rahmen des Organisationsaufbaus hin zum Hauptverwaltungsbeamten (Oberbürgermeister) fließen und dort zu anderen, nicht steuerspezifischen Zwecken verwendet werden? Haben die Gemeinden ein berechtigtes Interesse an der Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzbehörden? Schließt das Bestehen einer Geschäftsbeziehung zwischen einer Kommune und dem geprüften Unternehmen unabhängig von Art und Umfang ein Beteiligungsrecht der Gemeinde aus? (FG Düsseldorf 23.6.21, 7 K 656/18 AO, Rev. BFH III R 25/21)

     

    • Ist der streitgegenständliche Vertrag über die Schenkung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt dahin auszulegen, dass neben den laufenden Verlusten auch die Verluste der Mitunternehmerschaft aus der Veräußerung von Anlagevermögen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen sind? Entfällt bejahendenfalls das Mitunternehmerrisiko des Gesellschafters mit der Folge, dass nicht er, sondern der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist? (FG Rheinland-Pfalz 23.3.21, 3 K 1861/18, Rev. BFH IV R 12/21)

     

    • Ist eine Buchhaltungsgesellschaft, welche Lohnsteueranmeldungen nach § 6 Nr. 4 StBerG durchführt, berechtigt einen Antrag auf Erlass eines Verspätungszuschlags zur Lohnsteueranmeldung zu stellen? (FG Thüringen 20.5.21, 3 K 266/20, Rev. BFH VII R 22/21)
    Quelle: ID 47753484