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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Oktober 2022)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Gutschein und Überschussrechnung: In welchem Zeitpunkt ist bei einer Einnahmen-Überschussrechnung der Erlös zu erfassen, wenn der Kunde zur Bezahlung einen Gutschein hingibt, auf den der Gutscheinaussteller erst zu einem späteren Zeitpunkt Zahlung leistet? Setzt die Ordnungsmäßigkeit eines Tagesendsummenbons (Z1-Bon) voraus, dass dort auch der Stand des Grand-Total-Speichers und die Höhe der Vortagesumsätze ausgedruckt werden? (BFH X R 3/22)

     

    • Steuerstundungsmodell: Handelt es sich bei der Abgabe einer Steuererklärung nach einer Schätzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung um einen Änderungsantrag im Sinne des § 171 Abs. 3 AO? Ist ein erneut ergangener Bescheid für denselben Gegenstand und denselben Zeitraum grundsätzlich nichtig, wenn er nicht als Änderungsbescheid gekennzeichnet ist oder das Verhältnis zum zunächst ‒ hier unter einer anderen Steuernummer ‒ ergangenen Bescheid offen lässt? (BFH IV R 9/22)

     

    • Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage: Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung 1. Ist die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung auch dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits geänderte Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen und die noch nicht bestandskräftig sind (anhängige Klageverfahren)? 2. Ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung (ab dem vom Verordnungsgeber angeordneten Zeitpunkt) sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 FVG zuständig? (BFH I R 14/22)

     

    • Betriebsprüfung: Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe (§ 202 Abs. 1 S. 3 AO), um einen Verwaltungsakt? (BFH IV R 17/22)

     

    • Realteilung: Finden die Realteilungsgrundsätze auch dann Anwendung, wenn im Zuge des Ausscheidens eines Mitunternehmers Aktien als Sachwertabfindung übertragen werden und diese durch die Übertragung zu eigenen Aktien des ausscheidenden Mitunternehmers werden? Handelt es sich bei eigenen Anteilen um Wirtschaftsgüter? Ist die Besteuerung der stillen Reserven im Hinblick auf die spätere Einziehung der übertragenen Aktien nicht sichergestellt? (BFH IV R 15/22)
    Quelle: ID 48684781