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  • 21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 2 Abs 1 S 3 · IX R 77/07

    Anschaffung, Ehegatten, Zwangsversteigerung

    Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr

    Erwerb vom Ehegatten - Begriff der Anschaffung "vom Ehegatten" i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG - Kann die Klägerin für das von ihrem Ehemann zur Vermeidung der Zwangsversteigerung erworbene Einfamilienhaus keine Eigenheimzulage beanspruchen, weil Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten, die im Hinblick auf eine drohende Insolvenz oder Zwangsversteigerung vorgenommen werden, unter die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG fallen, nach der ausnahmslos alle Fälle von der Förderung ausgeschlossen werden, in denen sich der Eigentumswechsel innerhalb einer Ehegattengemeinschaft vollzieht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 77/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 11.7.2007 7 K 95/05

    Normen: EigZulG § 2 Abs 1 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung