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  • 21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 193 Abs 1 · VIII R 8/09

    Betriebsprüfung, Prüfungsanordnung, Vorlage, Verjährung, Prozessurteil, Rechtliches Gehör, Gesetzlicher Richter, Ermessen, Verhältnismäßigkeit

    Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:49 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung und eines damit verbundenen Vorlageverlangens:
    Hat das FG bei der Entscheidung über einen Befangenheitsantrag gegen die geschäftsplanmäßige Vertretungsregelung verstoßen?
    Durfte das FG die Klage bzgl. des Vorlageverlangens durch Prozessurteil abweisen?
    Ist die Prüfungsanordnung wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung (keine Ablaufhemmung mangels Prüfungshandlungen) unzulässig?
    Ist die Prüfungsanordnung willkürlich, weil sie nicht auf die Prüfung der steuerlichen Verhältnisse abzielt, sondern aus unsachlichen und schikanösen Gründen erfolgt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 8/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 27.6.2007 8 K 10097/06 B

    Normen: AO § 193 Abs 1, AO § 196, AO § 171 Abs 4, GG Art 103 Abs 1, GG Art 101 Abs 1, FGO § 76 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger