21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · III R 60/09
Schuldzinsen, Überentnahme, Umlaufvermögen, Betriebseröffnung
Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:40 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2009, 15:42 Uhr
Dürfen Schuldzinsen, die im Rahmen einer langfristigen Finanzierung der Anschaffungskosten von Umlaufvermögen bei Unternehmensgründung (Erstausstattung des Warenlagers einer Apotheke) im Streitjahr angefallen sind, aufgrund von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG gekürzt werden. Verfassungswidriger Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Gebot der Folgerichtigkeit der Besteuerung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 60/09
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 18.3.2009 2 K 1012/08
Normen: EStG § 4 Abs 4a, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger