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  • 21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · III R 60/09

    Schuldzinsen, Überentnahme, Umlaufvermögen, Betriebseröffnung

    Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:40 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2009, 15:42 Uhr

    Dürfen Schuldzinsen, die im Rahmen einer langfristigen Finanzierung der Anschaffungskosten von Umlaufvermögen bei Unternehmensgründung (Erstausstattung des Warenlagers einer Apotheke) im Streitjahr angefallen sind, aufgrund von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG gekürzt werden. Verfassungswidriger Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Gebot der Folgerichtigkeit der Besteuerung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 60/09

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 18.3.2009 2 K 1012/08

    Normen: EStG § 4 Abs 4a, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger