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  • 16.01.2012 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 · C-397/09

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht - Verletzung der Verpflichtung zur Umsetzung von Richtlinienbestimmungen durch Mitgliedstaat

    Letzte Änderung: 16. Januar 2012, 12:25 Uhr, Aufgenommen: 30. Oktober 2009, 10:51 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 27.05.2009 zu folgenden Fragen:
    1. Steht Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (ABlEU Nr. L 157, 49) --EU-Zins- und Lizenzrichtlinie (ZLR)-- einer Regelung entgegen, wonach die von einem Unternehmen eines Mitgliedstaates an ein verbundenes Unternehmen eines anderen Mitgliedstaates gezahlten Darlehenszinsen bei dem erstgenannten Unternehmen der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden?
    2. Falls die erste Frage bejaht wird: Ist Art. 1 Abs. 10 ZLR dahin auszulegen, dass es den Mitgliedstaaten auch dann freisteht, die Richtlinie nicht anzuwenden, wenn die in Art. 3 Buchst. b ZLR genannten Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbundenen Unternehmens zum Zeitpunkt der Zinszahlung noch nicht während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens zwei Jahren erfüllt waren? Können sich die Mitgliedstaaten in diesem Fall gegenüber dem zahlenden Unternehmen unmittelbar auf Art. 1 Abs. 10 ZLR berufen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-397/09

    Vorinstanz: BFH , Entscheidung vom 27.5.2009 (I R 30/08)

    Normen: GewStG § 8 Nr 1, EGRL 49/2003 Art 1 Abs 1, EGRL 49/2003 Art 1 Abs 10, EGRL 49/2003 Art 1 Abs 11, EGRL 49/2003 Art 3 Buchst b, EGRL 49/2003 Art 4 Abs 1 Buchst a, EGRL 49/2003 Art 4 Abs 1 Buchst d, EG Art 43, EG Art 48, EG Art 249 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 21.07.2011