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  • 21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 43/08

    Umsatzsteuerkarussell, Vorsteuerabzug, Missing Trader, Verhältnismäßigkeit, Innergemeinschaftliche Lieferung

    Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr

    1. Ist eine Untätigkeitsklage zulässig, wenn das FA keine Einspruchsentscheidung erlässt, weil es auf die Entscheidung des Finanzgerichts in einem Parallelverfahren wartet?
    2. Ist der Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG bei missbräuchlicher Einbindung in ein Betrugsmodell (Mehrwertsteuerhinterziehung) zu versagen?
    3. Wie sind die EuGH-Rechtsprechungsgrundsätze zur Versagung des Vorsteuerabzugs auszulegen bzw. zu konkretisieren, wenn der Leistungsempfänger wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an betrugsbehafteten Umsätzen beteiligt, (vgl. EuGH-Urteile C-354/03 u.a., Optigen; C-439, 440/04, Kittel und Recolta Recycling)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 43/08

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 15.10.2008 8 K 1495/07

    Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 1 Nr 3, EWGRL 388/77 Art 17, EGRL 112/2006 Art 168, FGO § 46

    Erledigt durch: Urteil vom 07.10.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger