21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 3 · V R 21/09
Vorsteuerabzug, Unternehmen, Unternehmer, Festsetzungsverjährung
Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr
1. Ist die Steuerfestsetzung, in der ein bestimmter Sachverhalt nicht berücksichtigt wurde, auch dann nach § 174 Abs. 3 AO noch nachholbar, wenn hinsichtlich des dem zu Grunde liegenden Steueranspruchs nach §§ 169 ff. AO bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten ist?
2. Kann das hohe unternehmerische Risiko, die private Automobil-Sammelleidenschaft des Geschäftsführers und mittelbaren Mehrheitsgesellschafters oder der museale Charakter der Einlagerungsräumlichkeiten bei einer GmbH, die die Einlagerung von Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Wertsteigerung vornimmt, der Annahme eines Unternehmens i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980/1991 entgegenstehen?
3. Kann die Vorsteuer aus der Anschaffung der Kfz abgezogen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 21/09
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 22.4.2009 6 K 2821/02
Normen: AO § 174 Abs 3, UStG 1980 § 2 Abs 1, UStG 1980 § 15 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 27.01.2011, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung