21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 4 · I R 64/09
Mantelkauf, Neues Aktivvermögen, Verschmelzung
Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr
Wirtschaftliche Identität beim Mantelkauf: 1. Unterfällt die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1999? 2. Auf welchen Zeitpunkt ist für die Betriebsvermögenszuführung abzustellen? 3. Wie ist das "überwiegend neue" Betriebsvermögen zu definieren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 64/09
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 18.6.2009 2 K 783/08
Normen: KStG § 8 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 12.10.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger