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  • 21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 4 · I R 64/09

    Mantelkauf, Neues Aktivvermögen, Verschmelzung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr

    Wirtschaftliche Identität beim Mantelkauf: 1. Unterfällt die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1999? 2. Auf welchen Zeitpunkt ist für die Betriebsvermögenszuführung abzustellen? 3. Wie ist das "überwiegend neue" Betriebsvermögen zu definieren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 64/09

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 18.6.2009 2 K 783/08

    Normen: KStG § 8 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 12.10.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger