22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · StBerG § 37 · VII R 5/10
Steuerberaterprüfung, Mündliche Prüfung
Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:35 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr
Ist die Vernichtung oder Nichtvorlage von einem Prüfling angefertigter, der Prüfungsbehörde übergebener Aufzeichnungen über seinen Vortrag und über den Ablauf der mündlichen Prüfung ohne Bedeutung für die Entscheidung über die Klage, mit der geltend gemacht wird, die Prüfungsbehörde habe zu Unrecht aufgrund mangelhafter Leistungen in der mündlichen Prüfung die Prüfung für nicht bestanden erklärt?
Wurde durch das Verhalten und Äußerungen der Prüfer das Recht auf ein faires, gleiches und allein an sachlichen Gesichtspunkten orientiertes Prüfungsverhalten verletzt?
Sind Äußerungen gefallen, die für sich genommen als unsachlich hätten interpretiert werden können und deswegen Misstrauen in die unparteiliche Amtsausübung der Prüfer gerechtfertigt erscheint?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 5/10
Vorinstanz: Finanzgericht München 1.4.2009 4 K 424/07 EFG 2010, 824
Normen: StBerG § 37
Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger