21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 16/10
Umbau, Neubau, Modernisierung, Schuldzinsen, Kind, Außergewöhnliche Belastung
Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:13 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Behinderungsbedingte Umbau- und Finanzierungkosten als außergewöhnliche Belastung - Sind die nach dem im Hinblick auf die Behinderung der minderjährigen Tochter bzw. Stieftochter (Grad der Behinderung: 100%, Pflegestufe II) erfolgten Erwerb eines Hauses (Bj. 1900, Grdst. 1295 qm groß, Kaufpreis 30.000 €) aufgewandten Modernisierungskosten (193.800 €), soweit diese auf den von der Tochter genutzten - behinderungsgerecht gestalteten - Wohnraum entfallen, sowie die hiermit zusammenhängenden anteiligen Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastung abziehbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 16/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 3.2.2010 7 K 814/09 E
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger