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  • 21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · FGO § 48 Abs 1 Nr 1 · IV R 16/06

    Klagebefugnis, Bruchteilsgemeinschaft, Landwirtschaft, Entnahme, Grundstück, Steuerfreiheit

    Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    1. Ist die Klage betreffend die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer Grundstücksgemeinschaft mangels Klagebefugnis unzulässig, wenn an der Grundstücksgemeinschaft eine natürliche Person und eine Erbengemeinschaft je zur Hälfte beteiligt sind und die Klage namens der Erbengemeinschaft ohne Zustimmung sämtlicher Mitglieder der Erbengemeinschaft erhoben worden ist? 2. Setzt die Steuerbefreiung nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG a.F. voraus, dass die entnommene oder veräußerte Wohnung über den 31.12.1986 hinaus bis zum Entnahme- oder Veräußerungszeitpunkt ununterbrochen der Nutzungswertbesteuerung unterlegen hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 16/06

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 30.1.2006 7 K 2467/01

    Normen: FGO § 48 Abs 1 Nr 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 52 Abs 15 S 8 Nr 1, BGB § 741

    Erledigt durch: Urteil vom 27.11.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger