20.02.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 34/10
Vorsteuerabzug, Aufteilungsmaßstab, Umsatzschlüssel, Geldspielautomat
Letzte Änderung: 20. Februar 2012, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr
Aufteilungsmaßstab für nicht direkt zuordenbare Vorsteuern bei Umsätzen mit Geld- und Unterhaltungsspielgeräten:
1. Sind die nicht direkt zuordenbaren Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel aufzuteilen oder ist der vom Stpfl. gewählte Aufteilungsmaßstab nach der für die aufgestellten Geräte jeweils benötigten Nutzfläche sachgerecht und demnach anzuwenden?
2. Ist bei dem Aufteilungsmaßstab nach der Nutzfläche der innere Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium gegeben?
3. Ist dieser Aufteilungsmaßstab geeignet, den notwendigen Bezug zwischen den auf jedes Gerät entfallenden Anteil der Raumkosten und den mit diesem Gerät ausgeführten Umsätzen herzustellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 34/10
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 3.9.2010 15 K 2782/06 U
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5 UAbs 1, EWGRL 388/77 Art 19 Abs 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger