03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · LStR R 72 Abs 4 S 2 · VI R 95/10
Betriebsveranstaltung, Jubiläum, Freigrenze, Arbeitslohn, Anpassung, Schätzung, Reisekosten, Untersuchungsgrundsatz
Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:03 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr
Ist die Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in Höhe von 110 € bei einer Feier anlässlich eines 125-jährigen Firmenjubiläums anwendbar (atypischer Einzelfall) bzw. an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen?
Ist auf die eingeladenen, die angemeldeten oder die tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen?
Zählen Reisekosten zu dem äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung und damit zu den in die Ermittlung des geldwerten Vorteils einzubeziehenden Gesamtaufwendungen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 95/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 7.10.2010 16 K 1294/09 L
Normen: LStR R 72 Abs 4 S 2, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, AO § 162, FGO § 76 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.05.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger