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  • 22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 34 · VII R 71/10

    Haftung, Geschäftsführer, Festsetzungsfrist, Anlaufhemmung, Ablaufhemmung

    Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:35 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr

    Tritt eine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist in Bezug auf den Haftungsschuldner auch dann ein, wenn dieser aufgrund der Vorschrift des § 34 AO zwecks Erfüllung steuerlicher Pflichten eines anderen zur Abgabe von Steueranmeldungen verpflichtet ist?
    Kommt es durch die Festsetzungsfrist für die Steuerfestsetzung zu einer Ablaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch, wenn über das Vermögen des Steuerschuldners das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet und mangels Masse abgelehnt wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 71/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 16.9.2010 12 K 154/06

    Normen: AO § 34, AO § 69, AO § 191 Abs 3, AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 170 Abs 10

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger