21.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 66/04
Fortbildung, Auslandsreise, Arzt, Aufteilungsverbot
Letzte Änderung: 21. Juni 2010, 12:22 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Aufwendungen eines vom Arbeitgeber für die Teilnahme an einem nur für Ärzte ausgerichteten sportmedizinischen Wochenkurs am Gardasee zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" (Anrechnung von 25 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis der Leibesübungen) freigestellten Unfallchirurgen ausschließlich beruflich veranlasst? Fallen die Aufwendungen unter das Aufteilungs- und Abzugsverbots nach § 12 Nr. 1 EStG, wenn wegen der Entschließungsfreiheit des Klägers zur individuellen Absolvierung der 120 Pflichtstunden im Fach Leibesübungen der Teilnahmezwang und der verbindliche Charakter als Pflichtveranstaltung fehlen?
Das Verfahren wird ausgesetzt, bis der Große Senat beim Bundesfinanzhof über das Verfahren GrS 1/06 entschieden hat.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 66/04
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 1.9.2004 2 K 124/02 EFG 2005, 352
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung