Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1ErbStG sind als sonstige Nachlassverbindlichkeiten u. a. die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind dagegen Kosten für die Verwaltung des Nachlasses (vgl. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG), wobei zur Verwaltung alle Maßnahmen gehören, durch die der Nachlass erhalten, genutzt oder vermehrt wird. Das FG Münster hat aktuell in ...
Eine Zuzahlung, die ein Arbeitnehmer in einer Summe zur Anschaffung eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz leistet, ist nach einem Urteil des FG Niedersachsen auf die vereinbarte Nutzungsdauer ...
Ermittelt der Steuerpflichtige berechtigterweise seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung, ist der Umfang der ihn treffenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und folglich auch die Zugriffsbefugnis des FAs nach § 147 Abs. 6 AO auf die Unterlagen und elektronisch gespeicherten Daten begrenzt, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für den Steuerpflichtigen geltenden steuergesetzlichen Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind (FG München 18.1.18, 10 K 3036/16, EFG 18, 717; Rev. BFH X R ...
Der mit der vergünstigten Nutzung von Fitness-Studios einhergehende geldwerte Vorteil ist für die teilnehmenden Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig, wenn die monatliche Freigrenze in Höhe von 44 EUR nach Anrechnung ...
Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist ein Kindergeldanspruch nicht nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG wegen einer ersten berufsqualifizierenden Maßnahme zum Steuerfachgehilfen und anschließender Vollzeiterwerbstätigkeit ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anmietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.