Das Vorhalten von Dauergrünland eines Landwirts zugunsten eines anderen zur Umbruchsgenehmigung (§ 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung) fällt nicht unter § 24 UStG (FG Schleswig-Holstein 15.9.16, 4 K 16/14, Rev. BFH V R 55/16).
Das FG Hamburg hat einige Entscheidungen bekannt gegeben. Darunter sind neben einer Reihe von Nichtzulassungsbeschwerden auch neue Revisionsverfahren u. a. zum Gewinnermittlungszeitraum für eine Gesellschaft in ...
Das Berufsziel eines Kindes in Ausbildung ist in der Regel mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht und der Kindergeldanspruch endet im Monat der Abschlussprüfung. Ist aber im Ausbildungsvertrag bzw. in der staatlichen Ausbildungsverordnung (hier: zur Heilerziehungspflegerin) eine feste Ausbildungsdauer festgelegt, endet der Kindergeldanspruch mit dem letzten Monat der Ausbildungsdauer (FG Baden-Württemberg 19.10.16, 7 K 407/16, Rev. BFH III R 19/16).
§ 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 lässt den Abzug von Abfindungszahlungen beim Versorgungsausgleich im Ehescheidungsverfahren als Sonderausgabe zu, soweit die Einnahmen bei der ...
Ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, Mitunternehmerin einer anderen gewerblich geprägten Personengesellschaft (Beteiligungsgesellschaft), so ist die ...
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Die Vorfinanzierung von ärztlichen Honorarforderungen gegen Entgelt stellt keine nach § 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG steuerfreie Leistung dar, wenn die Zuwendung des Liquiditätsvorteils an die Leistungsempfänger (Ärzte) gegen Vorfinanzierungsgebühr keine selbstständige Leistung in Form einer Kreditgewährung ist, weil die gemäß Vorfinanzierungsvertrag von der Unternehmerin erbrachten Leistungen aus Sicht der Leistungsempfänger (Ärzte) eine einheitliche Leistung darstellen, die durch das Forderungsmanagement ...