Nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG können auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, Sonderausgaben sein, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Abzug ist aber – seit dem 1.1.08 – an die Übertragung von in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG im Einzelnen bestimmten, begünstigten Vermögens geknüpft. Nach einer ...
Gemäß § 20 Abs. 6 S. 4 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen ...
Durch die Höhe des Zinssatz von 0,5% monatlich für Aussetzungszinsen soll einer leichtfertigen oder mißbräuchlichen Einlegung von Rechtsmitteln entgegen gewirkt werden, was durch einen niedrigereren Zinssatz nicht ...
Die Aufwendungen für Sonderausgaben können bei Einzelveranlagung von Ehegatten hälftig aufgeteilt werden, unabhängig davon welcher Ehepartner die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat (FG Baden-Wüttemberg 29.11.17, 2 K 1032/16, Rev. zugelassen).
Nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz sind Aufwendungen einer Ärzte-GbR für Sponsoring im Motorsportbereich nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen, wenn eine maßgeblich beruflich veranlasste Motivation für ...
Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines „Un“-Sicherheitszuschlags (FG Köln 7.12.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf Regiebetriebe: Keine Kapitalertragsteuer durch Auflösung von Rücklagen, die aus Gewinnen des Jahres 2001 stammen – Umwandlung eines Regiebetriebs in eine GmbH: Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 2002.