Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage eines Familienvaters vor dem FG München (8 K 2426/15) gegen den zu niedrigen Kinderfreibetrag 2014. Statt 4.440 EUR gewährte der Gesetzgeber im Jahr 2014 nur 4.368 EUR. Deswegen haben viele Eltern im vergangenen Jahr mehr Steuern gezahlt als sie müssten. Die Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben in puncto Kinderfreibetrag automatisch offen.
In der Sache Recht zu haben, verfahrensrechtlich aber zu scheitern, ist
ärgerlich. Daher sollte sich der steuerliche Berater stets auch mit den neuen Entwicklungen bei den Korrekturvorschriften der AO beschäftigen.
Ein in die Kapitalrücklage gezahltes Agio des Neugesellschafters einer atypisch stillen Gesellschaft ist bei der Mitunternehmerschaft laufender Gewinn und beim Neugesellschafter als weitere Anschaffungskosten in der Ergänzungsbilanz zu erfassen (FA Saarbrücken 1.7.15, 1 K 1414/12, Rev. BFH I R 38/15).
Ist einem Ehepaar, bei dem ein Ehegatte wegen schwerer Demenz im Pflegeheim lebt, die steuer liche Zusammenveranlagung zu gewähren, wenn der gesunde Ehegatte mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt? Das FG ...
Fremdwährungsverluste, die sich aus dem Kursverlust des EUR gegenüber dem Schweizer Franken ergeben, sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn ...
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Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter, zu außergewöhnlichen Belastung durch Unterhaltszahlungen und zum Ehegattensplitting bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht.