Der BFH hat diese Woche eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorhebenswert sind die fünf Entscheidungen zur Anwendung des Abgeltungsteuersatzes.
Das FG Münster hat eine Reihe von Verfahren bekannt gegeben, darunter auch zwei Revisionen (Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung und grob schuldhaftes Handeln des Steuerberaters).
Der Ausschluss der günstigen Abgeltungsteuer für Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen, die eine Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens 10 % beteiligten Gesellschafter zahlt, ist nicht verfassungswidrig.
Das FG Niedersachsen hatte entschieden, dass die bereits erfolgte Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht entgegenstehe. Die Inanspruchnahme ...
Der BFH hat diese Woche eine Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Hervorhebenswert ist eine Entscheidung, die einen Arbeitnehmer betraf, der den Verlust seiner Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber gerne ...
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